Von De-Mail zu PEC: Unterschiede, Entwicklungen und Zukunftsperspektiven
De-Mail ist ein sicherer elektronischer Kommunikationsdienst, der in Deutschland eingeführt wurde, um den Austausch von Nachrichten zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Das System sieht eine Identifizierung der Nutzer durch den jeweiligen Diensteanbieter vor und gewährleistet die Integrität der Nachrichten sowie die Nachvollziehbarkeit von Versand und Empfang. De-Mail ist im deutschen Recht geregelt (De-Mail-Gesetz) und als formelles Kommunikationsmittel im nationalen Kontext konzipiert. In den letzten Jahren ist das Angebot seitens der Anbieter zurückgegangen, und der Dienst befindet sich derzeit in einer Phase der schrittweisen Einstellung.
Die Posta Elettronica Certificata (PEC) ist das italienische System für elektronische Kommunikation mit Rechtswirkung. Sie erbringt einen rechtssicheren Nachweis über den Versand und den Empfang von Nachrichten und ist gesetzlich der Einschreiben-Sendung mit Rückschein gleichgestellt. PEC ist weit verbreitet und ein unverzichtbares operatives Instrument für Unternehmen und Freiberufler; zunehmend wird sie auch von Privatpersonen genutzt, um offizielle Mitteilungen ohne Nutzung der Papierpost zu empfangen. Sie ist fester Bestandteil der administrativen, steuerlichen und rechtlichen Prozesse in Italien und erfüllt auf europäischer Ebene die Anforderungen an einen elektronischen Zustelldienst gemäß der eIDAS-Verordnung.
De-Mail und PEC dienen vergleichbaren Bedürfnissen in ihren jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, haben jedoch unterschiedliche Rollen eingenommen. In Deutschland ist De-Mail ein national definierter sicherer Kommunikationsdienst, der sich derzeit in einer Phase des Marktaustritts befindet. In Italien hingegen stellt die PEC eine etablierte und für den täglichen Betrieb von Unternehmen, Freiberuflern und öffentlichen Verwaltungen notwendige Infrastruktur dar. Darüber hinaus ist die PEC in einen Entwicklungsprozess eingebettet, der mit dem europäischen Rahmen für Vertrauensdienste im Einklang steht, einschließlich einer möglichen zukünftigen Ausrichtung auf die im eIDAS-Regelwerk vorgesehenen Modelle qualifizierter elektronischer Zustelldienste.